Information zur Heizwerkführerprüfung

Die Heizwerkführerprüfung kann in den beiden Fachrichtungen IWT (Industrielle Wärmetechnik) oder KHKW (Kehrichtzeizkraftwerke) absolviert werden. Nach bestandener Prüfung erhalten sie einen eidgenössischen Fachausweis als Heizwerkführer/-in, ausgestellt durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.

Die Fachausweisinhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:

  • Heizwerkführerin / Heizwerkführer mit eidgenössischem Fachausweis
  • Thermiste avec brevet fédéral
  • Termista con attestato professionale federale

Die englische Übersetzung lautet: Heating Plant Operator, Federal Diploma of Higher Education.

Prüfungsdaten 2024

Schriftliche Prüfung:

IWT/KHKW:

31. Mai 2024 in Wallisellen (ganzer Tag)

Mündliche Prüfung:

IWT:

17. Juni – 21. Juni 2024 in Zürich, KVA Hagenholz (Nur an einem dieser Tage)

 

KHKW:

24. Juni – 28. Juni 2024 in Zürich, KVA Hagenholz (Nur an einem dieser Tage)

Prüfungskosten

CHF 1'750.- (MwSt.-frei)

Zulassungsbedingungen

Zur Prüfung zugelassen wird, wer

  • im Besitz eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses eines Berufes der Metall- oder Elektrobranche ist oder über einen Abschluss auf Tertiärstufe in technischer Richtung verfügt und eine Berufspraxis in Wärmetechnik von einem Jahr nachweisen kann;

oder

  • im Besitz eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses oder eines andern Abschlusses auf der Sekundarstufe II oder eines Abschlusses auf Tertiärstufe oder eines gleichwertigen Ausweises ist und eine Berufspraxis in Wärmetechnik von mindestens 2 Jahren nachweisen kann;

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen zur Heizwerkführerprüfung finden Sie in der Prüfungsordnung.

Für den Prüfungsinhalt ist die Wegleitung massgebend.

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