Information zur Heizwerkführerprüfung
Die Heizwerkführerprüfung kann in den beiden Fachrichtungen IWT (Industrielle Wärmetechnik) oder KHKW (Kehrichtzeizkraftwerke) absolviert werden. Nach bestandener Prüfung erhalten sie einen eidgenössischen Fachausweis als Heizwerkführer/-in, ausgestellt durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.
Die Fachausweisinhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:
- Heizwerkführerin / Heizwerkführer mit eidgenössischem Fachausweis
- Thermiste avec brevet fédéral
- Termista con attestato professionale federale
Die englische Übersetzung lautet: Heating Plant Operator, Federal Diploma of Higher Education.
Prüfungsdaten 2025
Schriftliche Prüfung: | IWT/KHKW: | 23. Mai 2025 in Wallisellen (ganzer Tag) |
Mündliche Prüfung: | IWT: | 16. Juni – 19. Juni 2025 in Yverdon-les-bains VD (Sie werden für einen dieser Tage aufgeboten) |
KHKW: | 30. Juni – 03. Juli 2025 in Yverdon-les-bains VD (Sie werden für einen dieser Tage aufgeboten) |
Prüfungskosten
CHF 1'750.- (MwSt.-frei)
Zulassungsbedingungen
Zur Prüfung zugelassen wird, wer
- im Besitz eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses eines Berufes der Metall- oder Elektrobranche ist oder über einen Abschluss auf Tertiärstufe in technischer Richtung verfügt und eine Berufspraxis in Wärmetechnik von einem Jahr nachweisen kann;
oder
- im Besitz eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses oder eines andern Abschlusses auf der Sekundarstufe II oder eines Abschlusses auf Tertiärstufe oder eines gleichwertigen Ausweises ist und eine Berufspraxis in Wärmetechnik von mindestens 2 Jahren nachweisen kann;